Die Ausbildung zum Heilpraktiker 

Der Heilpraktiker-Unterricht


Krankheiten feststellen, heilen oder lindern ist grundsätzlich approbierten Ärzten und Ärztinnen vorbehalten. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Heilkunde beruflich auszuüben ohne eine Approbation zu besitzen. Den Beruf des Heilpraktikers darf ergreifen, wer sich der Überprüfung durch das Gesundheitsamt unterzogen hat und im Anschluss die Erlaubnis erhalten hat, die Heilkunde auszuüben. Dafür wird eine Erlaubnis im Sinne des § 1 Abs. 1 HeilprG benötigt. Mit dieser Erlaubnis wird ein breites heilkundliches Betätigungsfeld eröffnet. Die Erteilung der Erlaubnis erfolgt im Rahmen einer Kenntnisüberprüfung durch das zuständige Gesundheitsamt.

Mit erteilter Erlaubnis dürfen Diagnosen erstellt werden, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel rezeptiert werden und auch die Ausübung der Psychotherapie ist erlaubt. Alles jedoch im Rahmen der einzuhaltenden Sorgfaltspflicht.




Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen, um die Heilkunde-erlaubnis zu erhalten?

Die Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde erfolgt nach positiver Kenntnisüberprüfung durch das zuständige Gesundheitsamt. Die Überprüfung erfolgt als schriftliche und –sofern bestanden – als mündliche Prüfung.  

 

Sie bringen folgende Voraussetzungen mit:
 

  • Sie sind mindestens 25 Jahre alt zum Zeitpunkt der Prüfung
  • Sie besitzen mindestens den Hauptschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Schulabschluss
  • Sie können eine körperliche und geistige Eignung zur Ausübung der Heilkunde durch ein ärztliches Attest nachweisen
  • Sie können eine für die Ausübung der Heilkunde erforderliche Zuverlässigkeit durch ein amtliches Führungszeugnis nachweisen


Wie läuft die Überprüfung zum Heilpraktiker ab?


Die schriftliche Überprüfung angehender Heilpraktiker findet bundesweit einheitlich jeweils am 3. Mittwoch im März und am 2. Mittwoch im Oktober statt. Dazu ist eine vorherige schriftliche Anmeldung beim zuständigen Gesundheitsamt erforderlich. Falls sich Ihr Wohnsitz im Bereich Minden-Lübbecke befindet, ist grundsätzlich das Gesundheitsamt des Kreises Minden-Lübbecke für Sie zuständig. Es führt die Aufsicht und Sie melden dort nach Erteilung der Erlaubnis Ihre Praxiseröffnung an. Die Überprüfung ist derzeit zum Gesundheitsamt der Stadt Köln delegiert worden.

Die schriftliche Überprüfung dauert zwei Stunden und besteht aus 60 Antwort-Auswahl-Aufgaben (Multiple-Choice). Die Überprüfung ist bestanden, wenn mindestens 75% der Lösungen richtig angegeben werden (45 Fragen).

Das Bestehen der schriftlichen Überprüfung ist Voraussetzung für die Teilnahme an der mündlichen Überprüfung. Die mündliche Überprüfung dauert ungefähr eine Stunde. Hierbei sind eine Amtsärztin bzw. ein Amtsarzt, zwei Heilpraktiker/innen als Beisitzer/innen sowie ein/e Protokollführer/in zugegen.  Das Ergebnis bekommen Sie unmittelbar nach der mündlichen Überprüfung mitgeteilt.

 


ildergalerie: 

 


Kontakt:

Stemmer Weingarten 28

32425 Minden


Telefonisch:

0571- 39 85 740

Gerne vormittags, ggf. auch AB. Oder:

cosima.wiese@t-online.de